Zugmaschinen für Land- & Forstwirtschaft
L
Geltungsbereich:
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
Weiterführende Informationen und ggf. Voraussetzungen mit Verlinkungen am Ende dieser Seite.
T
Geltungsbereich:
- Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
- Mindestalter 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
Eingeschlossene Klassen:
- AM, L
Weiterführende Informationen und ggf. Voraussetzungen mit Verlinkungen am Ende dieser Seite.
Legende
Abkürzungen:
- bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- zGM = zulässige Gesamtmasse
Achtung:
- Je nach Führerscheinklasse können weitere Qualifikationen erforderlich sein.
- Die Beschreibung der einzelnen Führerscheinklassen finden Sie, wenn Sie diesem Link folgen.
- Und noch mehr Detailinformationen erhalten Sie beim Fahrlehrerverbandes Baden Württemberg e. V.
- Quelle der Informationen:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de